Hinweise zur Beherbergungssteuer
Die Stadt Dresden hat ab dem 01. Juli 2023 die Beherbergungssteuer auch auf beruflich veranlasste Übernachtungen ausgeweitet. Beherbergungssteuerpflichtig sind grundsätzlich alle Personen, die in Dresden in Hotels, Gasthöfen oder Pensionen, Ferienunterkünften oder ähnlichen Beherbergungsstätten sowie auf Campingplätzen entgeltlich übernachten, soweit nicht ausnahmsweise eine Steuerbefreiung vorliegt.